Muss man für Gold Steuern zahlen?

gold verkaufen, gold verkauf steuer, goldbarren,goldmünzen, gold kaufen, Zahngold, goldkurs, Beim Kauf von Gold gibt es im Bezug auf Steuern einige Dinge, die man beachten sollte.

Damit Sie nicht unnötig Steuern für den Verkauf von Gold zahlen müssen, finden Sie in diesem Artikel hilfreiche Tipps um Gold steuerfrei zu kaufen und zu verkaufen.

Dabei beziehen wir uns in erster Linie nur auf physisches Anlagegold in Form von Goldbarren und Goldmünzen; für andere Edelmetalle und Goldaktien hingegen gelten andere Regelungen.

Im Gegensatz zu Goldaktien erwirtschaftet physisches Gold keine Einkünfte oder Zinsen und ist somit grundsätzlich von Steuern jeglicher Art befreit.


In welchen Fällen können trotzdem Steuern anfallen?

Bei Goldkauf und -Verkauf sollte man die sogenannte Spekulationsfrist berücksichtigen. Wird Gold gekauft und innerhalb eines Jahres wieder verkauft, fällt es in den Bereich der privaten Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG) und ist somit einkommensteuerpflichtig; dies gilt aber erst ab einem Betrag von 600 €.

Verkaufen Sie Ihr Gold jedoch nach der Spekulationsfrist von einem Jahr mit Gewinn, ist dieser nicht der Einkommenssteuer unterworfen. Es ist in diesem Fall immer von Vorteil die Quittung oder Rechnung vom Kauf und Verkauf des Goldes aufzubewahren. Sollte das Finanzamt nämlich bei Ihnen auftauchen, haben Sie somit einen eindeutigen Beweis, dass der Gewinn aus dem Verkauf erst nach der Spekulationsfrist gemacht wurde.


Mehrwertsteuerbefreiung für Gold

Soweit Ihr Gold den Kriterien des Umsatzsteuergesetzes entspricht, ist es grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit. Ansonsten fallen bei Gold in Form von Schmuck oder Sammlermünzen 19 Prozent Mehrwertsteuer an.

Die genauen Kriterien für Anlagegold finden Sie in § 25c Abs. 2 UstG.

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